E.ON beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
E.ON SE beschließt Kapitalerhöhung in Höhe von rund 10 Prozent
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Der Vorstand der E.ON SE, Düsseldorf, (ISIN DE000ENAG999), hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch eine teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals um rund 10 Prozent gegen Bareinlage zu erhöhen. Die gesetzlichen Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre der E.ON SE werden ausgeschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei von EUR 2.001.000.000 um EUR 200.099.000 auf EUR 2.201.099.000 durch Ausgabe von 200.099.000 neuen, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) (die "Neuen Aktien") erhöht. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt.
Die Neuen Aktien sollen ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding), welches unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet wird, angeboten werden. Der Platzierungspreis und der endgültige Emissionserlös der Platzierung werden mit einer zweiten Ad-hoc Mitteilung bekannt gegeben, sobald der Platzierungspreis festgelegt wurde. Das Orderbuch kann zu jeder Zeit geschlossen werden.
Vor dem Hintergrund der Belastung des Unternehmens durch die zur Jahresmitte an den staatlichen Kernenergie-Fonds zu zahlende Risikoprämie dient die Kapitalerhöhung der Stärkung der Eigenkapital- und Liquiditätsbasis der E.ON SE.
Als Teil der Transaktion hat E.ON SE einer sechsmonatigen Lock-up-Periode hinsichtlich aller Transaktionen ihre Aktien betreffend zugestimmt, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen, einschließlich des Angebots ihrer Aktien an ihre Aktionäre im Zusammenhang mit einer Wahldividende.
Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg-Hannover, München und Stuttgart sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Lieferung und Abrechnung der Neuen Aktien findet voraussichtlich am 22. März 2017 statt.
Konsortialführer für die Platzierung sind BofA Merrill Lynch und Citigroup.
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der E.ON SE oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der E.ON SE sind und werden nicht nach dem Securities Act registriert.
Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung des Angebots für die betroffene Person konsultieren.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie. Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU) und schließt alle relevanten Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaatenmit ein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der E.ON SE nach bestem Wissen erstellt wurden.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der E.ON SE wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die E.ON SE übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.