Entsprechenserklärung 2018

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON SE gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 7. Februar 2017) uneingeschränkt entsprochen wird.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 7. Februar 2017) seit Abgabe der letzten Erklärung am 18. Dezember 2017 uneingeschränkt entsprochen wurde.
Essen, den 18. Dezember 2018
Für den Aufsichtsrat der E.ON SE:
Dr. Karl-Ludwig Kley
(Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE)
Für den Vorstand der E.ON SE:
Dr. Johannes Teyssen
(Vorsitzender des Vorstands der E.ON SE)