Entsprechenserklärung April 2016

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON SE gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung 2013

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 5. Mai 2015) seit Abgabe der letzten Erklärung am 15. Dezember 2015 uneingeschränkt entsprochen wurde.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 5. Mai 2015) mit Ausnahme der Empfehlung in Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 DCGK uneingeschränkt entsprochen wird.

Gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 DCGK soll bei der Vergütung des Vorstands eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im April 2016 entschieden, die Erfolgsziele für das Performance-Matching der in den Jahren 2013 bis 2015 ausgegebenen LTI-Tranchen des E.ON Share Matching Plans anzupassen. Eine solche Anpassung ist vor dem Hintergrund der Abspaltung der Uniper SE aus drei Gründen notwendig: Die Erfolgsziele für das Performance-Matching basieren auf der Kennziffer ROACE, die ab dem Jahr 2016 nicht mehr als Konzernsteuerungskennziffer zur Verfügung steht. Außerdem liegen den Berechnungen alte Planwerte zugrunde, die die Uniper-Abspaltung nicht berücksichtigen. Drittens muss die aufgrund der Uniper-Abspaltung zu erwartende Wertminderung der E.ON-Aktie durch eine Umrechnungslogik kompensiert werden.

Essen, den 15. April 2016

Für den Aufsichtsrat der E.ON SE:
Werner Wenning
(Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE)

Für den Vorstand der E.ON SE:
Dr. Johannes Teyssen
(Vorsitzender des Vorstands der E.ON SE)