E.ON AG
20.11.2008  18.02 Uhr
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Menschenrechte

Seit 2005 bekennen wir uns im Rahmen der Prinzipien des Global Compact zur Einhaltung von Menschenrechten. In den meisten Regionen, in denen E.ON aktiv ist, werden die Arbeitsbedingungen durch das amerikanische sowie das EU-Recht bestimmt, und die Menschenrechte sind ein wichtiger Bestandteil unserer konzernweiten Prozesse.

 

Im März 2007 haben wir außerdem Grundsätze für eine verantwortungsvolle Beschaffung bei E.ON verabschiedet und in allen Einkaufsbedingungen verankert. Auf dieser Grundlage haben wir geeignete Instrumente und Verfahrensweisen entwickelt, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in den vorgelagerten Industrien in unserer Einkaufsstrategie zu berücksichtigen. Unsere Einkaufsteams werden speziell zu diesem Thema geschult.

 

Auch nach den Zukäufen in Russland liegt die Geschäftstätigkeit von E.ON hauptsächlich im europäischen Raum. Wir gehen davon aus, dass das Risiko, Menschenrechte zu verletzten, folglich nur einen geringen Teil unserer Zulieferer betrifft.

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