
Zentrale Richtlinien und Standards
Unsere globale gesellschaftliche Verantwortung verstehen wir als einen der zentralen Werte der Unternehmenskultur und haben klar umrissene Richtlinien eingeführt, um diese Verantwortung im Konzern zu verankern. Diese Richtlinien haben konzernweite Geltung. Einzelgesellschaften, an denen wir die Mehrheit der Anteile halten, schließen wir darin ebenso ein wie Prozesse und Teilhaberschaften, in denen E.ON operative Verantwortung trägt. Auch unsere Vertragspartner und Lieferanten sind aufgefordert, unsere Mindeststandards zu erfüllen, wenn sie in unserem Auftrag tätig sind.
Unsere Richtlinien und Standards sind integraler Bestandteil unserer "Corporate Responsibility"- (CR-)Strategie und definieren verbindliche operative Rahmenbedingungen, die uns bei der Umsetzung unserer Ziele unterstützen. Um den sich ständig verändernden Herausforderungen konzernweit einheitlich begegnen zu können, entwickeln wir unsere Richtlinien kontinuierlich weiter.
Unsere Richtlinien und Standards sind integraler Bestandteil unserer "Corporate Responsibility"- (CR-)Strategie und definieren verbindliche operative Rahmenbedingungen, die uns bei der Umsetzung unserer Ziele unterstützen. Um den sich ständig verändernden Herausforderungen konzernweit einheitlich begegnen zu können, entwickeln wir unsere Richtlinien kontinuierlich weiter.
In den folgenden fünf Bereichen geben wir uns mit unseren Richt- und Leitlinien ein klares Profil:
- Umweltmanagement
- Menschenrechte
- Verantwortungsvolle Beschaffung einschließlich
Beschaffung von Biomasse - Gesundheit und Arbeitssicherheit
- Gesellschaftliches Engagement in den Regionen
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Richtlinien können über die Links in der rechten Marginalie dieser Seite heruntergeladen werden.
Umweltmanagement
Die Produktion und Verteilung von Energie hat erkennbare Auswirkungen auf die Umwelt - global durch Treibhausgasemission sowie regional und lokal. Mit der im Oktober 2008 in Kraft getretenen "E.ON Umwelt- und Klimaschutz-Leitlinie" haben wir uns dazu verpflichtet, diese Auswirkungen zu begrenzen und zu reduzieren sowie unsere Kunden bei der Verbesserung ihrer Energie-Effizienz zu beraten. Mit der Richtlinie "Umweltmanagement" setzen wir uns anspruchsvolle Minimalziele für den Klima- und Umweltschutz, die vielfach über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Im Einzelnen beschreibt die Richtlinie:
- die Organisation unserer Umwelt- und Klimaschutzaktivitäten,
- die bei E.ON geltenden Minimalanforderungen sowie
- die Grundstruktur unseres Umweltmanagements.
Alle unsere Tochtergesellschaften mit wesentlichen Umweltauswirkungen sind verpflichtet, ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (UMS) zu unterhalten, das die Kriterien der Norm EN ISO 14001 oder den europäischen EMAS-II-Standard erfüllt. Betriebe, die über ein anderes UMS verfügen, müssen ihre Prozesse entsprechend umstellen.
Menschenrechte
E.ON übernimmt Verantwortung dafür, das Bewusstsein ihrer Mitarbeiter für Fragen der Menschenrechte zu schärfen und ermutigt sie, für deren Einhaltung einzutreten. Wir arbeiten gemeinsam mit unseren Lieferanten, Vertragspartnern, Beschäftigten und Führungskräften an der Verbesserung ihrer Kenntnisse zum Schutz der Menschenrechte. Mit unserer im November 2008 eingeführten Leitlinie zu Menschenrechten "Human Rights Policy Statement of the E.ON Group" arbeiten wir gemeinsam daran, folgende Aspekte sicherzustellen:
- Vielfalt und Chancengleichheit
- Schaffung eines guten und sicheren Arbeitsumfeldes
- Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen
- Ächtung von Kinder- und Zwangsarbeit
- Schutz lokaler Gemeinschaften und einheimischer Bevölkerungsgruppen
Verantwortungsvolle Beschaffung
Preis und Leistung sind wichtige Faktoren bei Einkaufsentscheidungen. E.ON berücksichtigt jedoch ebenso die Umwelt- und Sozialstandards ihrer Lieferanten. So führen wir Audits der Betriebsanlagen unserer Zulieferer durch, um ihre CR-Standards zu überprüfen. Darüber hinaus erstellen wir Risikoprofile unserer Lieferanten im Rahmen der im März 2007 in Kraft getretenen "Grundsätze für eine verantwortungsvolle Beschaffung bei E.ON".
Die Grundsätze dienen als übergreifende Orientierung für den Beschaffungsprozess und werden durch spezielle Richtlinien zum Beispiel zur Biomassebeschaffung ergänzt. Sie machen gegenüber unseren Vertragspartnern - Zulieferer ebenso wie Dienstleister - folgende Ansprüche geltend:
Die Grundsätze dienen als übergreifende Orientierung für den Beschaffungsprozess und werden durch spezielle Richtlinien zum Beispiel zur Biomassebeschaffung ergänzt. Sie machen gegenüber unseren Vertragspartnern - Zulieferer ebenso wie Dienstleister - folgende Ansprüche geltend:
- Anerkennung der Menschenrechte und Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter
- Minimierung der Umweltbelastungen
- Anwendung hoher ethischer und moralischer Geschäftsstandards
Beschaffung von Biomasse
Durch den Einsatz von Biomasse zur Energieerzeugung kompensiert E.ON in zunehmendem Maße die Verwendung von Kohle und anderen nicht erneuerbaren Ressourcen. Als Brennstoff bietet Biomasse attraktive Geschäftschancen, ihr Einkauf und Handel ist jedoch auch mit sozialen und ökologischen sowie Reputationsrisiken verbunden. Diese Risiken adressiert E.ON mit ihrer im November 2009 in Kraft getretenen Richtlinie zur Biomassebeschaffung "Biomass Purchasing Amendment to the E.ON Responsible Procurement Policy". Im Einzelnen regelt sie:
- welche Arten von Biomasse für die Strom- und Biogaserzeugung verwendet werden dürfen und unter welchen Rahmenbedingungen,
- den Ausschluss der Nutzung von Lebensmitteln als Energiequelle,
- die Anforderung, dass Tierfutter sowie für Energiezwecke angebaute nachwachsende Rohstoffe und landwirtschaftliche Reststoffe ausschließlich gemäß entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Programmen auf nationaler oder EU-Ebene verwendet werden dürfen. Auch die lokale wie globale Preis- und Versorgungssicherheit für Nahrungsmittel darf durch die Nutzung nicht verzerrt werden.
- die Bedingung, dass Holz und andere Waldprodukte nur dann zum Einsatz kommen dürfen, wenn diese entsprechend internationalen Standards (zum Beispiel FSC, PEFC) zertifiziert sind.
Gesundheit und Arbeitssicherheit
Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter haben für E.ON höchste Priorität, und wir wollen E.ON überall dort, wo wir tätig sind, zum sichersten Unternehmen der Energiebranche machen. Die im Oktober 2008 in Kraft getretene "E.ON Leitlinie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" definiert die hierfür nötigen Verantwortlichkeiten und schreibt einen geregelten Prozess zur Überprüfung der Arbeitssicherheit vor. Die untergeordnete Richtlinie "Sicherheits- und Gesundheitsmanagement" beschreibt die Organisation in diesem Bereich und setzt Mindeststandards für den Konzern ebenso wie für unsere Vertragspartner.
2010 haben wir konzernweit ein besonderes Augenmerk auf das Thema psychische Gesundheit gerichtet. Wir beschäftigten uns in diesem Zusammenhang sowohl mit den rein psychologischen Aspekten als auch mit den Wechselwirkungen zwischen physischen und psychischen Gesundheitsproblemen. Unser Ziel ist, krankheitsbedingte Ausfälle und Fehltage zu senken und im Gegenzug die Produktivität zu steigern.
2010 haben wir konzernweit ein besonderes Augenmerk auf das Thema psychische Gesundheit gerichtet. Wir beschäftigten uns in diesem Zusammenhang sowohl mit den rein psychologischen Aspekten als auch mit den Wechselwirkungen zwischen physischen und psychischen Gesundheitsproblemen. Unser Ziel ist, krankheitsbedingte Ausfälle und Fehltage zu senken und im Gegenzug die Produktivität zu steigern.
Gesellschaftliches Engagement in den Regionen
Wir sind uns bewusst, dass unser Erfolg als Unternehmen unmittelbar verknüpft ist mit dem Wohlergehen der Regionen, in denen wir tätig sind. E.ON verfolgt darum das Ziel, mit ihrem gesellschaftlichen Engagement in den Regionen ("Community Involvement" - CI) eine führende Rolle zu übernehmen. 2007 haben wir Rahmenbedingungen für eine CI-Strategie formuliert, die seitdem gültig ist und einen zentralen Bestandteil unseres CR-Ansatzes darstellt. Im Fokus dieser Strategie steht die Unterstützung lokaler Programme mit Bezug zu unserem Strom- und Gasgeschäft, die sich beispielsweise mit dem Energiebedarf, der Energie-Bildung oder den global wichtigen Fragen des Klimawandels beschäftigen. Von E.ON initiierte CI-Programme mit weltweiter Bedeutung behandeln zum Beispiel Themen wie "Energie für Kinder", Mitarbeiterengagement oder bedürftige Kunden.

