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10.10.2008  20.44 Uhr
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FAQ

Welche Änderungen in der Sozialversicherung ergeben sich für mich bei einer Förderung durch E.SIS?

 

Da die zulässige Einkommensgrenze durch die E.SIS Förderung überschritten wird, endet für gesetzlich Krankenversicherte eine bisher bestehende beitragsfreie Familienversicherung. Mit dem Ende der Familienversicherung werden Sie als eigenständiges Mitglied, in der sogenannten "Krankenversicherung der Studenten", kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Für diese Mitgliedschaft werden bundeseinheitlich Beiträge in Höhe von monatlich 57,32 €/58,49 € (für Kinderlose) erhoben (Stand Wintersemester 2007/2008). Für bisher privat krankenversicherte Studenten ändert sich nichts.


Bitte sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrer Krankenkasse, um sicherzugehen, dass Sie einen optimalen Versicherungsschutz erhalten.

Muss ich auf meine Förderung Steuern zahlen?

 

Bitte prüfen Sie dies für Ihren Einzelfall beim Finanzamt. Den einfachsten Fall (Lohnsteuerklasse I; ledig, keine Kinder) haben wir für E.SIS Gold und E.SIS Platin für Sie geprüft:

 

  • E.SIS Platin (Fördersumme: 1.100 Euro/Monat):  es wird eine monatliche Lohnsteuer in Höhe von 29,83 Euro fällig, zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 1,64 Euro ergibt sich ein Gesamtbetrag von 31,47 Euro.
  • E.SIS Gold (Fördersumme: 600 Euro/Monat): es wird keine Lohnsteuer fällig.
  • Bei beiden Programmen wird ggf. Kirchensteuer, in Höhe von 8 oder 9% auf die Einkommenssteuer, fällig.
Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld, wenn ich durch E.ON gefördert werde?

 

Bitte prüfen Sie dies für Ihren Einzelfall bei der Familienkasse in Ihrer Nähe.
Informationen zum Kindergeld finden Sie auch auf der Website der Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen