E.ON AG
21.07.2008  03.38 Uhr
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Bild: Zwei Angestellte am Arbeitsplatz, davon eine im Rollstuhl

Integrationsvereinbarung

Behinderung darf nicht behindern, finden wir bei E.ON. Wir möchten für alle Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und allen die gleichen Chancen einräumen. Dabei ist insbesondere die Integration von Menschen mit Behinderung ein wichtiges personalpolitisches Anliegen bei E.ON.

Im Jahr 2007 arbeiteten in den deutschen Gesellschaften des Konzerns über 1.700 schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Mitarbeiter. Dies entspricht einer Schwerbehindertenquote von rund fünf Prozent. Damit konnten wir den Anteil um 0,3 Prozent steigern (2006: 4,8 Prozent).
Tabelle: Anzahl Schwerbehinderter
Tatkräftige Unterstützung
Die Interessen der behinderten Arbeitnehmer bei E.ON vertreten die lokalen Schwerbehindertenvertretungen sowie die Konzernschwerbehindertenvertretung. Sie stehen ihnen beratend oder helfend zur Seite und fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb. Sie unterstützen auch bei der Bearbeitung notwendiger Anträge, bei der Prävention, der Arbeitsplatzumgestaltung oder der Nutzung von Hilfsmitteln.Alle Konzernschwerbehindertenvertreter treffen sich zweimal im Jahr auf der Tagung der Konzernschwerbehindertenvertretungen.
Verbindliche Regelungen für alle deutschen Market Units
Um unsere Verantwortung gegenüber behinderten Menschen noch besser wahrzunehmen, haben wir gemeinsam mit der Konzernschwerbehindertenvertretung eine Integrationsvereinbarung geschlossen. Sie schafft für alle deutschen Gesellschaften des Konzerns einen Rahmen, um die betriebliche Integration und Vorsorge voranzutreiben.

Die Integrationsvereinbarung sieht vor, dass jede Gesellschaft eine angemessene Anzahl behinderter Menschen einstellt. Außerdem sollen Arbeitsstätten und Sozialeinrichtungen wie Kantinen oder Aufenthaltsräume barrierefrei gestaltet werden.

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