Ad-hoc-Mitteilungen nach §15 WpHG
Börsennotierte Unternehmen sind in Deutschland nach §15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zur Veröffentlichung
potenziell kursbeeinflussender Unternehmensnachrichten, sogenannter "Ad-hoc-Mitteilungen" verpflichtet.
Die aktuellen Ad-hoc-Mitteilungen der E.ON AG werden immer auf dieser Seite veröffentlicht.
