Ad-hoc-Mitteilungen nach §15 WpHG
| Börsennotierte Unternehmen sind in Deutschland nach §15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zur Veröffentlichung potenziell kursbeeinflussender Unternehmensnachrichten, sogenannter "Ad-hoc-Mitteilungen" verpflichtet. Die aktuellen Ad-hoc-Mitteilungen der E.ON AG werden immer auf dieser Seite veröffentlicht. |
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28.03.2008 |
E.ON kann Beteiligungspaket inklusive Endesa-Assets von Enel und Acciona erwerben mehr |
