Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 26. Mai 2010) seit Abgabe der letzten Erklärung am 13. Dezember 2010 bis zur Aktualisierung der Entsprechenserklärung am 8. März 2011 vollständig und seither mit folgender Ausnahme entsprochen wurde und auch künftig entsprochen wird:

Gemäß Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat im Mai 2011 entschieden, die Vergütung des Aufsichtsrats auf eine reine Festvergütung umzustellen und insoweit die Satzung der Gesellschaft zu ändern. Diese Regelung findet erstmals für das Geschäftsjahr 2011 Anwendung. Auf eine erfolgsabhängige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird verzichtet, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats weiter zu stärken. Zudem trägt die Satzungsregelung der aktuellen Entwicklung in der Corporate-Governance-Diskussion Rechnung.

Düsseldorf, den 12. Dezember 2011

Für den Aufsichtsrat der E.ON AG:
gez. Werner Wenning
(Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON AG)

Für den Vorstand der E.ON AG:
gez. Dr. Johannes Teyssen
(Vorsitzender des Vorstands der E.ON AG)