Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 12. Juni 2006) entsprochen wird. Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass seit Abgabe der letzten Erklärung den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 2. Juni 2005) entsprochen wurde. Davon gilt folgende Ausnahme:
Ziffer 3.8 Deutscher Corporate Governance Kodex sieht vor, dass im Rahmen des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtrats (D&O-Versicherung) ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden soll.
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats besteht seit dem 16. Juni 2006 eine D&O-Versicherung, die einen angemessenen Selbstbehalt vorsieht.
Düsseldorf, den 13. Dezember 2006
Für den Aufsichtsrat der E.ON AG:
gez. Ulrich Hartmann
(Vorsitzender des Aufsichtsrates der E.ON AG)
Für den Vorstand der E.ON AG:
gez. Dr. Wulf H. Bernotat
(Vorsitzender des Vorstandes der E.ON AG)