Aufsichtsrat der E.ON SE
Der Aufsichtsrat der E.ON SE bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Er hat zurzeit vier Ausschüsse gebildet, die sich mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen befassen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den Vorgaben der Satzung der E.ON SE zusammen und hat zwölf Mitglieder. Die sechs Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung gewählt, die sechs Arbeitnehmervertreter werden nach der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der E.ON SE bestellt. Die von den Aktionären gewählten Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter sind gleichermaßen dem Unternehmensinteresse verpflichtet.