Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 06. Juni 2008) entsprochen wird.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass seit Abgabe der letzten Erklärung den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 14. Juni 2007) entsprochen wurde.
Düsseldorf, den 15. Dezember 2008
Für den Aufsichtsrat der E.ON AG:
gez. Ulrich Hartmann
(Vorsitzender des Aufsichtsrates der E.ON AG)
Für den Vorstand der E.ON AG:
gez. Dr. Wulf H. Bernotat
(Vorsitzender des Vorstandes der E.ON AG)
