Namensaktie und Aktiensplit
Im Folgenden möchten wir Sie über über den geplanten 1:3 Aktiensplit informieren, der am 4. August 2008 im Börsenhandel und bei den Depotbanken vollzogen wird sowie über die zeitgleiche Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien.
Namensaktie
Allgemeines
Was ist eine Namensaktie?
Eine Namensaktie lautet auf den Namen des Eigentümers. Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen Aktien einzutragen sind. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Abs. 1 und 2 AktG). Der Aktionär kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten verlangen.
Wofür darf E.ON die Informationen aus dem Aktienregister verwenden?
Informationen aus dem Aktienregister unterliegen den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft darf die Registerdaten für ihre Aufgaben im Verhältnis zu den Aktionären verwenden. Die Weitergabe von Daten an Konzernfremde ist nicht zulässig. Zur Werbung für das Unternehmen darf die Gesellschaft die Daten nur verwenden, soweit der Aktionär nicht widerspricht.
Worin besteht der Unterschied zwischen Inhaber- und Namensaktien bei der Depotverwahrung?
Bezüglich der Verwahrung und Fungibilität gibt es zwischen Inhaber- und Namensaktien keine Unterschiede.
Mitteilungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktionär bei Namensaktien direkt von der Gesellschaft.
Mitteilungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktionär bei Namensaktien direkt von der Gesellschaft.
Was ändert sich für den Aktionär durch die Umstellung auf Namensaktien?
Zukünftig bekommen die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre Informationen der Gesellschaft, wie z.B. die Einladung zur Hauptversammlung, von der Gesellschaft und nicht mehr über ihre Depotbank zugesandt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung kann der Aktionär sich selbst anmelden oder einen Vertreter (z.B. eine Bank, Aktionärsvereinigung oder die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) zur Stimmrechtsausübung bevollmächtigen. Die Dividende wird wie bisher über die Depotbank des Aktionärs gezahlt.
Kann ein Aktionär die Eintragung ins Aktienregister verweigern?
Ja, dies ist möglich. In diesen Fällen muss die depotführende Bank im Aktienregister eingetragen werden. Gegenüber der Gesellschaft gilt aber dann die Depotbank als Aktionär. Der Aktionär, der seiner Eintragung widersprochen hat, bekommt keine direkten Informationen von der Gesellschaft, speziell die Einladung zur Hauptversammlung geht ihm nicht direkt von der Gesellschaft zu, und er kann seine Aktionärsrechte nicht unmittelbar selbst wahrnehmen.
Bekommt ein Aktionär, der seiner Eintragung im Aktienregister widersprochen hat, Dividende?
Ja.
Vorteile für Aktionär und Unternehmen
Welche Vorteile ergeben sich für den Aktionär?
Die Namensaktie ermöglicht den direkten Dialog der Gesellschaft mit dem Aktionär. Der Aktionär kann schneller und gezielter von der Gesellschaft informiert werden und (falls er dem zustimmt), auch per E-Mail zur Hauptversammlung eingeladen werden. Er kann sich auch per Internet zur Hauptversammlung anmelden und sein Stimmrecht elektronisch ausüben.
Welche Vorteile hat das Unternehmen?
Durch das Aktienregister kennt das Unternehmen seine Aktionäre und damit die Aktionärsstruktur besser. Die Gesellschaft ist in der Lage, ihre Aktionäre (sofern sie im Aktienregister eingetragen sind) direkt anzusprechen. Dies ermöglicht auch eine gezieltere und damit effizientere Investor-Relations-Arbeit.
Kosten
Welche Kosten sind mit der Umstellung auf Namensaktien für den Aktionär verbunden?
Die Umstellung auf Namensaktien ist für die Aktionäre kostenlos.
Entstehen dem Aktionär laufende Kosten durch die Führung eines Aktienregisters und erhöhen sich die Depotgebühren?
Durch die Führung des Aktienregisters entstehen dem Aktionär keine laufenden Kosten. Auch die Depotgebühren erhöhen sich für den Aktionär nicht.
Hauptversammlung
Kann ein Aktionär, der nicht im Aktienregister eingetragen ist, an der Hauptversammlung teilnehmen?
Ohne Weiteres ist eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich, da nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt, der eingetragen ist. Ein nicht eingetragener Aktionär kann sich nicht selbst zur Hauptversammlung anmelden. Die Teilnahme an der Hauptversammlung setzt daher die Ausstellung einer entsprechenden Vollmacht durch den anstelle des Berechtigten im Aktienregister Eingetragenen voraus.
Gilt eine erteilte Dauervollmacht auch weiterhin?
Die allgemeine Stimmrechtsvollmacht (Dauervollmacht) an die Depotbank gilt auch für Namensaktien.
Anonymität und Datenschutz
Wer kann Einblick in das Aktienregister nehmen und wo?
Jeder Aktionär kann in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Einblick in die eigenen Daten im Aktienregister nehmen. Außerdem kann der Aktionär im Internet mit einem individuellen Passwort seine Adressdaten einsehen und auch ändern.
Werden im Aktienregister gespeicherte Daten weitergemeldet?
Nein, sie werden nicht weitergemeldet. Die Daten sind ausschließlich für Zwecke der Gesellschaft bestimmt.
Wie wird der Datenschutz überwacht?
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz wird der Datenschutz durch den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft und die hierfür zuständige Aufsichtsbehörde überwacht.
Eintrag im Aktienregister
Müssen Adressänderungen der Gesellschaft mitgeteilt werden?
Die Depotbanken müssen der Gesellschaft Adressänderungen mitteilen. Es ist aber auch möglich, dass der Aktionär parallel selbst eine kurze Mitteilung über seine neue Anschrift macht. Dies kann per E-Mail geschehen oder er ändert seine Adressdaten direkt über das Internet mit seinem individuellen Passwort. Es empfiehlt sich aber, immer auch die Depotbank zu informieren.
Ist es möglich, anstatt des Aktionärs eine Bank einzutragen?
Grundsätzlich ist dies möglich, wenn ein Aktionär seiner Eintragung in das Aktienregister ausdrücklich widerspricht. Dann wird stattdessen seine Depotbank eingetragen.
Wird der Aktionär jedoch nicht selbst eingetragen, gilt er gegenüber der Gesellschaft nicht als Aktionär. Mitteilungen der Gesellschaft und die Einladung zur Hauptversammlung erreichen den Aktionär dann nicht direkt.
Wird der Aktionär jedoch nicht selbst eingetragen, gilt er gegenüber der Gesellschaft nicht als Aktionär. Mitteilungen der Gesellschaft und die Einladung zur Hauptversammlung erreichen den Aktionär dann nicht direkt.
Steuerliche Auswirkungen
Hat die Umstellung auf Namensaktien steuerliche Konsequenzen?
Mit der Umstellung auf die Namensaktie sind keine steuerlichen Konsequenzen verbunden. Das Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen Inhaber- und Namensaktien.
Sonstiges
Wird die Umstellung auf die Namensaktie die Kursentwicklung beeinflussen?
Dies ist nicht zu erwarten.
Wird der Aktienhandel während der Umstellung unterbrochen werden?
Nein, es wird zu keiner Handelsunterbrechung kommen.
Aktiensplit
Was passiert bei dem Aktiensplit?
Die Hauptversammlung der E.ON AG hat am 30.04.2008 einen Aktiensplit der E.ON-Aktie im Verhältnis eins zu drei beschlossen. Auf jede umlaufende E.ON-Aktie werden dabei zwei weitere Aktien ausgegeben. Der Aktiensplit führt rein rechnerisch zu einer Drittelung des Kurses der einzelnen E.ON-Aktie und der künftigen Dividende je Aktie.
Warum führt E.ON einen Aktiensplit durch?
Der Kurs der E.ON-Aktie liegt seit längerem deutlich über 100 Euro. Die Aktie erscheint damit gegenüber anderen DAX-Unternehmen optisch teurer. Durch den vorgeschlagenen Aktiensplit 1:3 werden auf eine ausstehende Aktie zwei weitere Aktien neu ausgegeben. Der Kurs drittelt sich rechnerisch und liegt dann auf einem branchenüblichen Niveau.
Hat der Aktiensplit Einfluss auf die Dividende?
Der Aktiensplit hat keine Auswirkungen auf die Dividendensumme; die Dividende je Aktie drittelt sich rein rechnerisch. Dafür hat der Aktionär dann aber auch jeweils drei statt einer Aktie.
Welche Auswirkungen hat der Aktiensplit auf den Börsenkurs der E.ON-Aktie?
Der Kurs je Aktie reduziert sich prinzipiell auf ein Drittel des Kurses vor dem Aktiensplit.
Welche Auswirkungen hat der Aktiensplit auf die bereits erworbenen und im Aktiendepot befindlichen Aktien?
Der Aktiensplit ist vermögensneutral, d.h., der Gesamtwert der im Aktiendepot befindlichen Aktien verändert sich nicht: Die Anzahl der im Depot befindlichen Aktien verdreifacht sich, im Gegenzug reduziert sich der Wert je Aktie rein rechnerisch auf ein Drittel. Beide Effekte gleichen sich theoretisch aus.
Hat der Aktiensplit steuerliche Auswirkungen?
Der Aktiensplit hat steuerrechtlich keine Auswirkungen.
Kapitalerhöhung
Warum erhöht E.ON im Zusammenhang mit dem Aktiensplit das Kapital?
Als rechtliche Voraussetzung für den Aktiensplit im Verhältnis 1:3 führt E.ON zeitgleich eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien durch. Dabei werden EUR 266,8 Mio. der Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt. Nach dem Aktiensplit beträgt der rechnerische Nennwert je Aktie EUR 1,00 (vor dem Split EUR 3,00). Der Wert von E.ON und der Kurs ihrer Aktien werden dadurch nicht beeinflusst.

