Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON AG
zur Corporate Governance
E.ON versteht Corporate Governance als zentrale Herausforderung an eine verantwortungsvolle und wertorientierte Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr intensiv mit der Einhaltung der Vorgaben des Corporate-Governance-Kodex – besonders im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen vom 14. Juni 2007 – befasst. Am 17. Dezember 2007 gaben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab, nach der E.ON den Empfehlungen des Kodex ohne Ausnahme entspricht. Die vollständige Erklärung finden Sie ebenso wie die Erklärungen der Vorjahre hier. E.ON erfüllt freiwillig auch die meisten Anregungen des Kodex.
