Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON AG
zur Corporate Governance
Corporate Governance ist bei E.ON die zentrale Grundlage für eine verantwortungsvolle und wertorientierte Unternehmensführung, die effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Berichterstattung sowie ein angemessenes Risikomanagement.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr intensiv mit der Einhaltung der Vorgaben des Corporate Governance Kodex - besonders im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen vom 6. Juni 2008 - befasst. Am 15. Dezember 2008 gaben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab, nach der E.ON den Empfehlungen des Kodex ohne Ausnahme entspricht. Die vollständige Erklärung finden Sie ebenso wie die Erklärungen der Vorjahre hier. E.ON erfüllt freiwillig auch die meisten Anregungen des Kodex.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr intensiv mit der Einhaltung der Vorgaben des Corporate Governance Kodex - besonders im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen vom 6. Juni 2008 - befasst. Am 15. Dezember 2008 gaben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab, nach der E.ON den Empfehlungen des Kodex ohne Ausnahme entspricht. Die vollständige Erklärung finden Sie ebenso wie die Erklärungen der Vorjahre hier. E.ON erfüllt freiwillig auch die meisten Anregungen des Kodex.
