E.ON AG
20.11.2008  19.44 Uhr
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Virtuelle Aktienoptionen - Stock Appreciation Rights (SAR)

Von 1999 bis einschließlich 2005 hat E.ON jährlich virtuelle Aktienoptionen (Stock Appreciation Rights/SAR) im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms der E.ON AG gewährt. Im Geschäftsjahr 2007 wurde die dritte Tranche vollständig ausgeübt. Noch vorhandene SAR der vierten bis siebten Tranche können auch nach der Beendigung dieses Programms weiterhin nach den Regelungen der Optionsbedingungen ausgeübt werden.

Die SAR können von den Berechtigten nach Ablauf der Sperrfrist in bestimmten Ausübungszeiträumen ausgeübt werden, sofern die Ausübungsschwellen überschritten wurden.

Der Ausübungsgewinn wird in bar ausgezahlt und entspricht der Differenz zwischen dem Aktienkurs der E.ON AG bei Ausübung und dem Basiskurs, multipliziert mit der Anzahl der ausgeübten Optionen. Um die Effekte aus außerordentlichen, nicht vorhergesehenen Entwicklungen nach oben hin zu begrenzen, wurde der maximal mögliche Ausübungsgewinn je Option für die SAR ab der sechsten Tranche auf 100 Prozent des Basiskurses bei Ausgabe festgelegt. Diese Begrenzung des Ausübungsgewinns ist erstmals im Geschäftsjahr 2006 wirksam geworden.

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