Vergütungssystem des Aufsichtsrats
Fixe Vergütung: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, für jedes Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 55.000,00 EUR.
Kurzfristige variable Vergütung: Daneben erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jedes Geschäftsjahr eine variable Vergütung in Höhe von 115,00 EUR für je 0,01 EUR Dividende, die über 0,10 EUR je Stückaktie hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird.
Langfristige variable Vergütung: Darüber hinaus wird eine weitere variable Vergütung in Höhe von 70,00 EUR für jede 0,01 EUR gezahlt, um die der Dreijahresdurchschnitt des Konzernüberschusses je Aktie den Betrag von 2,30 EUR übersteigt.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit eine zeitanteilige Vergütung. Die feste Vergütung ist zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Die variablen Vergütungen sind zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält insgesamt das Dreifache, sein Stellvertreter und jeder Vorsitzende eines Aufsichtsratsausschusses jeweils insgesamt das Doppelte und jedes Mitglied eines Ausschusses insgesamt das Anderthalbfache der Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsausschüsse ein Sitzungsgeld von 1.000,00 EUR je Tag der Sitzung. Schließlich besteht zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. Diese sieht für den Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 50 Prozent der jährlichen fixen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds vor.
Mit der jährlichen fixen Vergütung von 55.000,00 EUR soll der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden, die zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erforderlich ist. Außerdem haben die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Reihe von Aufgaben, die sie unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens erfüllen müssen. Auch in für das Unternehmen schwierigen Zeiten, in denen die Tätigkeit des Aufsichtsrats regelmäßig besonders anspruchsvoll ist, soll daher eine Mindestvergütung gewährleistet sein. Das dividendenabhängige Vergütungselement soll dagegen zu einem gewissen Gleichklang der Vergütungsinteressen des Aufsichtsrats mit den Renditeerwartungen der Aktionäre führen. Mit der Bindung eines weiteren Teils der variablen Vergütung an den Dreijahresdurchschnitt des Konzernüberschusses enthält die Aufsichtsratsvergütung schließlich einen auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogenen Bestandteil.
