E.ON AG
16.03.2010  13.38 Uhr
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  Zielsetzung Corporate- Governance-Bericht 2008   Einführung Aufsichtsrat Vorstand Aktionäre und Hauptversammlung Rechnungslegung und Abschlussprüfung Umgang mit Risiken Transparente Unternehmensführung Directors´ Dealings Integrität Vergütungsbericht     Einführung Vergütungssystem des Aufsichtsrats Aufsichtsratsvergütung Vergütungssystem des Vorstands Vorstandspensionen Vorstandsvergütung     Entsprechens- erklärung Corporate Governance System Vorstand Aufsichtsrat Directors´ Dealings Aktienbasierte Vergütung Code of Ethics Satzung

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung bestimmt und in der Satzung der E.ON AG geregelt. Das Vergütungssystem trägt - im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und entsprechend den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex - der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg der Gesellschaft Rechnung. Entsprechend dem Kodex erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch zwei variable erfolgsorientierte Vergütungskomponenten. Die kurzfristige variable Komponente ist dividendenabhängig, die langfristige variable Komponente richtet sich nach dem Dreijahresdurchschnitt des Konzernüberschusses.

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat hat sich durch den im Berichtsjahr erfolgten Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 3 nicht verändert. Soweit die nachfolgenden Angaben gegenüber den Vorjahresangaben abweichen, dann handelt es sich um Anpassungen, die die Auswirkungen des Aktiensplits neutral kompensieren.

Fixe Vergütung: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, für jedes Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 55.000,00 EUR.

Kurzfristige variable Vergütung: Daneben erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jedes Geschäftsjahr eine variable Vergütung in Höhe von 345,00 EUR für je 0,01 EUR Dividende, die über 3 1/3 Cent je Stückaktie hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird.

Langfristige variable Vergütung: Darüber hinaus wird eine weitere variable Vergütung in Höhe von 210,00 EUR für jede 0,01 EUR gezahlt, um die der Dreijahresdurchschnitt des Ergebnisses je Aktie (Anteil der Gesellschafter der E.ON AG) aus dem Konzernüberschuss den Betrag von 76 2/3 Cent übersteigt. Bei der Berechnung des Dreijahresdurchschnitts wird für die Jahre 2006 und 2007 der in diesen Jahren erzielte Konzernüberschuss je Aktie nur zu einem Drittel angesetzt.

Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit eine zeitanteilige Vergütung. Die feste Vergütung ist zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Die variablen Vergütungen sind zahlbar nach Ablauf der auptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält insgesamt das Dreifache, sein Stellvertreter und jeder Vorsitzende eines Aufsichtsratsausschusses jeweils insgesamt das Doppelte und jedes Mitglied eines Ausschusses insgesamt das Anderthalbfache der Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsausschüsse ein Sitzungsgeld von 1.000,00 EUR je Tag der Sitzung. Schließlich besteht zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. Diese sieht für den Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 50 Prozent der jährlichen fixen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds vor.

Mit der jährlichen fixen Vergütung von 55.000,00 EUR soll der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden, die zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erforderlich ist. Außerdem haben die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Reihe von Aufgaben, die sie unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens erfüllen müssen. Auch in für das Unternehmen schwierigen Zeiten, in denen die Tätigkeit des Aufsichtsrats regelmäßig besonders anspruchsvoll ist, soll daher eine Mindestvergütung gewährleistet sein. Das dividendenabhängige Vergütungselement soll dagegen zu einem gewissen Gleichklang der Vergütungsinteressen des Aufsichtsrats mit den Renditeerwartungen der Aktionäre führen. Mit der Bindung eines weiteren Teils der variablen Vergütung an den Dreijahresdurchschnitt des Konzernüberschusses enthält die Aufsichtsratsvergütung schließlich einen auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogenen Bestandteil.
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