E.ON AG
18.03.2010  03.12 Uhr
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  Zielsetzung Corporate- Governance-Bericht 2008   Einführung Aufsichtsrat Vorstand Aktionäre und Hauptversammlung Rechnungslegung und Abschlussprüfung Umgang mit Risiken Transparente Unternehmensführung Directors´ Dealings Integrität Vergütungsbericht Entsprechens- erklärung Corporate Governance System Vorstand Aufsichtsrat Directors´ Dealings Aktienbasierte Vergütung Code of Ethics Satzung

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der E.ON AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Sie werden regelmäßig mit einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht und in den Quartalsberichten veröffentlicht wird, über wesentliche Termine informiert.

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.

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