Die Wirksamkeit der bei der E.ON AG und bei den Führungsgesellschaften unserer Market Units für die Finanzpublizität relevanten Kontrollmechanismen wird regelmäßig durch die interne Revision und unseren Abschlussprüfer überprüft.
Der Vorstand der E.ON AG beschloss im August 2007, das Delisting ihrer American Depositary Shares (ADS) von der New Yorker Börse (NYSE) sowie die Deregistrierung und Beendigung ihrer Berichtspflichten bei der amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) zu beantragen. Nachdem die NYSE und die SEC in der Einspruchsfrist keine Einwände geltend gemacht haben, wurden Delisting und Deregistrierung wirksam. Deshalb entfallen für E.ON unter anderem die Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act Section 404 für das interne Kontrollsystem der Finanzberichterstattung schon für das Jahr 2007.
Dennoch hat E.ON 2007 das dokumentierte interne Kontrollsystem bezüglich der Finanzberichterstattung einer internen Bewertung durch das Management und die interne Revision unterzogen. E.ON ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine signifikante sowie materielle Schwachstelle zum 31. Dezember 2007 im E.ON-Konzern besteht. Eine Prüfung des internen Kontrollsystems der Finanzberichterstattung auf Basis eines risikoorientierten Ansatzes durch den Abschlussprüfer bestätigt dieses Ergebnis.
