Transparente Unternehmensführung
Transparenz der Unternehmensführung hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat der E.ON AG einen hohen Stellenwert. Unsere Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Zur umfassenden, gleichberechtigten und zeitnahen Information nutzen wir hauptsächlich das Internet.
Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der E.ON AG erfolgt durch Zwischenberichte, den Geschäftsbericht, Bilanzpressekonferenzen, Telefonkonferenzen, jeweils mit Veröffentlichung der Quartalsergebnisse beziehungsweise des Jahresergebnisses,
sowie zahlreiche Veranstaltungen mit Finanzanalysten im In- und Ausland.
Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst.
Wenn außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung bei der E.ON AG Tatsachen eintreten, die geeignet sind, den Börsenkurs der E.ON-Aktie erheblich zu beeinflussen, so werden diese durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht.
Gemäß § 10 des deutschen Wertpapierprospektgesetzes ist E.ON verpflichtet, einmal jährlich ein Dokument (Jährliches Dokument) mit einer Zusammenstellung der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen der vergangenen zwölf Monate zu veröffentlichen.
Der Finanzkalender, die Ad-hoc-Mitteilungen und das „Jährliche Dokument“ stehen im Internet zur Verfügung.
Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der E.ON AG erfolgt durch Zwischenberichte, den Geschäftsbericht, Bilanzpressekonferenzen, Telefonkonferenzen, jeweils mit Veröffentlichung der Quartalsergebnisse beziehungsweise des Jahresergebnisses,
sowie zahlreiche Veranstaltungen mit Finanzanalysten im In- und Ausland.
Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst.
Wenn außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung bei der E.ON AG Tatsachen eintreten, die geeignet sind, den Börsenkurs der E.ON-Aktie erheblich zu beeinflussen, so werden diese durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht.
Gemäß § 10 des deutschen Wertpapierprospektgesetzes ist E.ON verpflichtet, einmal jährlich ein Dokument (Jährliches Dokument) mit einer Zusammenstellung der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen der vergangenen zwölf Monate zu veröffentlichen.
Der Finanzkalender, die Ad-hoc-Mitteilungen und das „Jährliche Dokument“ stehen im Internet zur Verfügung.
