Aufsichtsrat der E.ON AG
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Er hat zur Zeit vier Ausschüsse gebildet, die sich mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen befassen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 zusammen und hat 20 Mitglieder. Die 10 Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung, die 10 Arbeitnehmervertreter nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Die von den Aktionären gewählten Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter sind gleichermaßen dem Unternehmensinteresse verpflichtet.
