E.ON AG
23.07.2008  18.12 Uhr
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Fragen und Antworten zur E.ON-Hauptversammlung 2008

Wann und wo findet die nächste Hauptversammlung statt?
Die nächste Hauptversammlung findet am 30. April 2008 in der Grugahalle in Essen statt.
Kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen?
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Selbstverständlich kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung selbst teilnehmen oder sich vertreten lassen. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine rechtzeitige Anmeldung. Für E.ON-Aktionäre gilt als Termin der letzte Hinterlegungstag bei den Banken.
Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?
Die Aktionäre erhalten die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank beigefügten Antwortblatt hat der Aktionär die Möglichkeit, seine Bank mit der Wahrnehmung seines Stimmrechts zu beauftragen oder eine Eintrittskarte für sich bzw. einen Vertreter bei seiner Depotbank anzufordern. Die Einladung zur Hauptversammlung wird im Bundesanzeiger und einigen weiteren Zeitungen veröffentlicht. Mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht die Einladung mit der Tagesordnung auch im Internet abrufbereit.
Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmeldet, aber die Eintrittskarte nicht erhalten hat?
Ein Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, aber keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die Hauptversammlung besuchen. Ist eine Eintrittskarte ausgestellt und diese z.B. auf dem Postweg verloren gegangen, so ist der Aktionär dennoch im Meldebestand enthalten. Im Eingangsbereich der Veranstaltungshalle wird dies überprüft und eine Ersatzeintrittskarte ausgestellt, die zur Teilnahme berechtigt.
Was macht ein Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten hat?
Da die E.ON-Aktie auf den Inhaber lautet, erfolgt der Versand der Hauptversammlungs-Einladungen an die Aktionäre ausschließlich über die Depotbanken. Daher sollte sich der Aktionär an seine Depotbank wenden.
Kann ein Aktionär eine Begleitperson mitbringen?
Der Aktionär kann das tun, jedoch muss er gleich bei der Bestellung seiner Eintrittskarte eine zusätzliche Eintrittskarte über seine Depotbank anfordern.
Kann man die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?
Der Aktionär kann die Hauptversammlung zeitweise verlassen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt neu anmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis entsprechend geändert werden kann.
Kann der Aktionär sein Stimmrecht übertragen?
Generell kann ein Aktionär sein Stimmrecht übertragen. Hier ist zu unterscheiden, ob er dies schon vor der Hauptversammlung oder während der Hauptversammlung tun will. Ist ein Aktionär verhindert, kann er vorher auf der Eintrittskarte eine andere Person bevollmächtigen. Sein Stimmrecht kann er auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Verlässt ein Aktionär vorzeitig die Hauptversammlung, möchte aber, dass sein Aktienbesitz weiter vertreten wird, kann er einen anderen Aktionär oder einen Mitarbeiter der Gesellschaft mit der Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen.
Gibt es ein vollständiges Schriftprotokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von der Hauptversammlung?
Nein, das gibt es nicht. Von dem Ablauf der Hauptversammlung wird weder ein Wortprotokoll noch eine Video- oder Tonaufnahme angefertigt.
Kann sich ein Aktionär in der Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen erteilen?
Für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder können, besteht die Möglichkeit, eine Vollmacht und Weisungen zu erteilen. Ein Aktionär kann durch eine vorherige Vollmachts- und Weisungserteilung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter beauftragen und bevollmächtigen, gemäß seinen Weisungen abzustimmen.
Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich (per Post oder Fax) oder elektronisch über das Internet erteilt werden.
In beiden Fällen muss zuvor eine Eintrittskarte über die Depotbank angefordert werden.

 

Bei Verwendung des Internets hat der Aktionär die Möglichkeit, noch am Tag der Hauptversammlung (30. April 2008) bis 11.00 Uhr Vollmacht und Weisungen zu erteilen, zu ändern bzw. zu widerrufen.

Was benötigt ein Aktionär, um über das Internet Vollmacht und Weisungen zu erteilen?
Der Aktionär muss bei seiner Depotbank eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung bestellen. Durch Eingabe der auf dieser Eintrittskarte gedruckten Eintrittskartennummer in dem elektronischen Vollmachts- und Weisungssystem, erhält der Aktionär Zugang zur Startseite des Systems. Nach Eingabe weiterer auf der Eintrittskarte gedruckter Daten erhält er vom System einen individuellen Zugangscode, der ihm die Nutzung des elektronischen Vollmachts- und Weisungssystems ermöglicht.
Kann auch ein Nicht-Aktionär, der an E.ON interessiert ist, an der Hauptversammlung teilnehmen?
Als Nicht-Aktionäre können Sie mittels einer Gastkarte an unserer Hauptversammlung teilnehmen. Mit dieser Karte erhalten Sie allerdings keinerlei Stimm- und Rederechte.

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