Nach der in Kraft getretenen Novelle des Atomgesetzes 2011 wurden acht der deutschen Kernkraftwerke sofort abgeschaltet, die Laufzeiten der verbleibenden neun Anlagen deutlich verkürzt.
Die radioaktiven Abfälle werden unterteilt in schwach- und mittelradioaktive (aus Forschung, Medizin, Kernkraftwerken) und hochradioaktive (aus Kernkraftwerken) Reststoffe. Sie sollen in tiefen geologischen Formationen endgelagert werden.