Nachdem die Bundesregierung im Herbst 2010 eine Laufzeitverlängerung für alle deutschen Kernkraftwerke beschlossen hatte, führte das tragische Unglück von Fukushima im Frühjahr 2011 zu einer radikalen Wende in der deutschen Energiepolitik. Nach der im Juli 2011 in Kraft getretenen Novelle des Atomgesetzes wurden acht der deutschen Kernkraftwerke sofort abgeschaltet, die Laufzeiten der verbleibenden neun Anlagen deutlich verkürzt.